Welches Versicherungspakete gibt es bei einer Rechtsschutzversicherung?
Eigentümer- und Mietrechtsschutz
Über die Eigentümer und Mietrechtsschutzversicherung sind „dingliche Rechte“ wie Eigentum, Erbbaurecht, Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Nachbarschaftsrecht abgesichert. Desweiteren übernimmt die Rechtsschutzversicherung juristische Auseinandersetzungen wegen steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten wegen Mieterhöhung, Mängeln der Mietsache, Räumung oder Kündigung.
Verkehrsrechtsschutz
Sie versichert Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insassen bei juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Aber auch Fahrradfahrer, Fußgänger, Bahnfahrer und Mieter eines Mietwagens können eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen.
Sebstverständlich besteht der Versicherungsschutz nur, wenn der Fahrer einen Führerschein besitzt und das Fahrzeug auch fahren darf. Kleinere und größere Verkehrsdelikte sind nicht versichert. Ebenso übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Bußgelder oder Geldstrafen.
Privat- und Berufsrechtsschutz
Eine Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung kann nur von nichtsselbstständigen abgeschlossen werden. Sie übernimmt u.a. die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche, Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, Verteidigung im Strafverfahren und in Bußgeldverfahren, beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Testamentsanfechtung, Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft).
Was es außerdem zu beachten gibt, darüber informieren wir Sie gern.