Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die Pferdehalter verpflichtet, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen. Doch wir empfehlen eine Tierhaftpflichtversicherung vor allem deshalb, weil der Pferdebesitzer für alle vom Pferd verursachten Schäden haftet.
Pferdehalter haften für die Schäden, die ein Pferd verursacht
Ein plötzliches Geräusch kann ein Pferd erschrecken. Pferde sind Fluchttiere. Unvohersehbare Geräuche oder Ereignisse können dazu führen, dass das Pferd steigt oder wild wird. Die Kraft eines Pferdes darf man nicht unterschätzen. Ein wild galoppiernedes Tier kann erhebliche Schäden verursachen.
Für alle Schäden, die das Pferd verursacht, haftet der Halter. Auch, wenn ihn keine Schuld trifft. Mit einer Pferdehaftpflichversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Schadens geschützt. Die Pferdehaftpflicht hilft bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Versicherungsschutz sollten alle Personen eingeschlossen sein, die mit dem Pferd zu tun haben. Also nicht nur der Pferdehalter, sondern auch Pferdepfleger und andere Reiter.
Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt auch eine private Teilnehme an Pferdeveranstaltungen wie Turniere oder Pferdeschauen ab. Für eine gewerbliche Teilnahme an einer solchen Veranstaltung reicht die Pferdehaftpflicht nicht aus und ein zusätzlicher esonderter Versicherungsschutz ist notwendig.
Sie möchten ein Pferd kaufen oder Ihren Versicherungsschutz prüfen lassen? Dann vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin.